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Ausbilderwissen Was man bei einer Ausbildungseignungsprüfung wissen sollte ....
Horizontale Durchlässigkeit im Bildungswesen
Wechsel von beruflicher Schule in eine allgemeinbildende Schule gleichen Niveaus
Vertikale Durchlässigkeit im Bildungswesen
Aufstieg von einer Stufe des Bildungswesens in eine Höhere
Maßnahmen zur Herstellung der Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung
- Bewältigung des technischen Fortschritts
- Weiterentwicklung der Formgebung
- Einführung neuer Arbeitsverfahren
- Aufwertung und Sicherstellung der beruflichen Bildung
Berufsausbildung die Bedeutung für den Einzelnen
- Wichtiger Einstieg in das Berufsleben
- Erwerb von Verhaltensformen im Betrieb
- Sicherung eines Arbeitsplatzes
- Sicherung des Lebensunterhaltes
- Sicherung der finanziellen Lebensgrundlage
- Lernen von selbständigem Arbeiten
- Voraussetzung einer Weiterbildung
- Persönlichkeitsbildung
Weiterbildung die Bedeutung für den Einzelnen
- Eröffnung des beruflichen Aufstiegs
- Erhaltung eines Arbeitsplatzes
- Gründung eigener betrieblicher Existenz
- Selbständiges und erfolgreiches unternehmerisches Handeln
Wirtschaftspolitische Bedeutung der Berufsausbildung
- Ist Grundlage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- Ist wichtiger Faktor für das wirtschaftliche Wachstum
- Ist die Basis für die Verbesserung des Lebensstandards
- Ist Basis für internationale Wettbewerbsfähigkeit
- Grundlage für soziale Sicherungssysteme
Beeinflussungen auf den Arbeitsmarkt in Bezug auf die Berufsbildung
- Technische Entwicklung
- Lohnpolitische Entwicklung
- Konjunkturelle Entwicklung
- Bildungspolitische Entwicklung
- Sozialpolitische Entwicklung
- Qualität der Ausbildung
Sozialpolitische Beeinflussungen in Bezug auf die Berufsbildung
Eine gute Berufsausbildungspolitik bedeutet soziale Sicherung und soziale Stellung, auch für sozial schwächere Schichten
Vorteile einer betriebsgebundenen Ausbildung
- Erlernen der Teamfähigkeit
- Aneignung von Verantwortungsbewusstsein
- Hineinwachsen in die soziale Beziehung des Berufslebens
- Kurzer Weg der Umsetzungsmöglichkeiten zwischen Theorie und Praxis
- Anregung funktionellen und praktischen Denkens
- Erfahrungsvermittlung aus der Praxis
- Verbindung mit der technischen Entwicklung
- Unmittelbarer Zusammenhang mit der Arbeitswelt
Schwerpunkte der betrieblichen Ausbildung
- Ausbildungsberufsbild
- Ausbildungsrahmenplan
Dauer der Berufsschulpflicht
- nach 3 Schuljahren
- spätestens mit Ablauf des Schuljahres in dem der Azubi das 21. Lebensjahr vollendet
- mit Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses (min. –dauer 2 Jahre)
Verlängerung der Berufsschulpflicht
Sind für bestimmte Berufe längere Ausbildungszeiten zugelassen, so verlängert sich die Berufsschulpflicht über 3 Jahre hinaus, und zwar auf die Dauer des Berufsausbildungsverhältnisses
Kosten der betrieblichen Ausbildung
- Sachkosten
- Personalkosten für Ausbilder
- Ausbildungsvergütung und Sozialleistungen für Lehrlinge
- Lehrgangsgebühren, Fahrt-, Übernachtungs-, und Verpflegungskosten bei der überbetrieblichen Unterweisung, soweit nicht durch Zuschüsse
gedeckt
- Sonstige Kosten und eventuell Sonderzulagen
Formen der Berufsschulunterrichts Organisation
- Teilzeit, an 1 oder 2 Tagen in der Woche (berufsbegleitend)Blockunterricht 2 oder 3 mal in 4 Wochen
- 1 Woche im Monat
Kostenträger der Berufsschulen
Ist der Saat, die Kommunen bzw. kommunale Zweckverbände oder beide
Zuständigkeit von Bund und Länder in Bezug auf die Regelung der Berufsausbildung
- obliegt die Gesetzgebung für das Berufsschulwesen
- Bundesgesetzgeber ist zuständig für die Regelung der betrieblichen Ausbildung (BBG, HWO, BBFG, ABO etc...)
Hauptsysteme der beruflichen Ausbildung in der EU
- praktische Ausbildung in einem Betrieb und in Ausbildungszentren mit theoretischer Ausbildung verbunden
- Vollschulische Ausbildung
- Mischform
Aufgabenschwerpunkt des Ausbildungsbetriebs im Rahmen des Dualen Systems
- Vorbereitung auf Beruf und Berufsleben
- Fertigkeitsvermittlung durch praktische Arbeiten
- Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsberuf
- Vermittlung von Einblicken in Arbeitsabläufen und betriebliche Zusammenhänge
- Aneignung praktischen Denkens
- Selbständiges Arbeiten und Handeln, Umsetzung des Erlernten in praktische Berufsarbeiten
- Verbreitung der Allgemeinbildung
Maßnahmen zum Erreichen bzw. Verbessern der Abstimmung und Kooperation zwischen den Ausbildungsträgern im Dualen System
- Lehrerfortbildung in Betrieben
- Abstimmung von Lehr- und Anschauungsmaterial
- Abstimmung der Ausbildungsrahmenpläne, der ABO und der Rahmenstoffpläne für die Berufsschulen
- Streben nach Gleichlauf der Ausbildungsmethoden an den Lernorten
- Einsichtnahme der Berufsschulen in die Ausbildungsnachweise
- Gegenseitige Besuche
Schwachstellen des Dualen Systems
- Mangelnde Systematik der Ausbildung
- Produktions- und auftragsabhängiges Lernen
- Nicht ausreichende Abstimmung und Kooperation zwischen den einzelnen Ausbildungsträgern
- Ausbildungsfremde Arbeiten im Betrieb
- Keine ausschließliche Ausrichtung der Arbeit im Betrieb auf den Ausbildungszweck
Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Ausbildung
- Einführung der Blockbeschulung bei Zweckmäßigkeit
- Verbesserung der Ausbildungsqualität in Berufsschulen
- Einsatz moderner Ausbildungsmitteln in Berufsschulen und Betrieben
- Laufende Fortbildung der betrieblichen Ausbilder
- Kontrolle, Überwachung und Beratung der Ausbildungsbetriebe
Qualitätsprofil des Ausbilders
- persönliche und praktische Eignung für die Ausbildung im rechtlichen Sinn
- Fachmann auf beruflichem Gebiet
- Didaktische method. Kompetenz für auftragsorientierte Ausbildung
- Eignung als Vorgesetzter
- Führungseigenschaften
- Charakterische Eignung für den Umgang mit jungen Menschen
- Vorbildfunktion
Pädagogische Aufgaben des Ausbilders
- Vermittlung des Ausbildungsinhaltes nach der ABO
- Lehren und Erziehen
- Fertigkeits- und Kenntnisvermittlung gemäß betrieblichen Ausbildungsplans
- Bewerten und Beurteilen, Überwachen und Beraten
- Innovieren
Überwachungsaufgaben in der beruflichen Ausbildung
- Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen (BBG, JUSCH.G, HWO...)
- Beachtung der Anordnung der HWK und der Innung
- Anmeldung zu Zwischen- und Gesellenprüfung
- Führung des Ausbildungsnachweises durch die Lehrlinge
- Teilnahme der Lehrlinge an überbetrieblichen Unterweisungskursen und am Berufsschulunterricht
Beratungsgebiete des Ausbilders gegenüber dem Lehrling
- fehlende Lernmotivation
- Einsatz von Ausbildungsmitteln
- Leistungsdefizit in Ausbildungserfolgskontrollen
- Auseinandersetzungen mit neuen Techniken
- Lösungen von Konflikten
- Gesundheitliche Problematiken
- Finanzielle Forderungen
Schlüsselstellung des Ausbilders im Betrieb
- Vermittler von fachlichen Fertigkeiten und Kenntnissen
- Lehrlinge auf fachliche und geistige Umwandlung in der Umwelt vorbereiten
- Entwicklung der Lern- und Denkfähigkeit, sowie Umstellungsbereitschaft und Anpassungsfähigkeit
- Hohe Verantwortung des Ausbilders
Verantwortungsbereich eines Ausbilders
Gegenüber dem Ausbildungsbetrieb:
- Einhaltung aller Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen
- Gründliche und vollständige Ausbildung der Lehrlinge entsprechend der ABO
- Einhaltung der Leistungsfähigkeit des Betriebes und Schaffung qualifizierten Nachwuchs
Gegenüber Wirtschaft und Gesellschaft
- qualifizierter Berufsnachwuchs zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der gesamten Volkswirtschaft
- Ausbildung und Erziehung zu leistungsfähigen Bürgern
- Mithilfe zur Absicherung der sozialen Sicherungssysteme
- Beitrag zur Erhaltung unserer freiheitlichen Staats- und Gesellschaftsordnung
Gegenüber dem Lehrling
- ihm die bestmögliche Ausbildung zu ermöglichen
- seine Persönlichkeitsentwicklung fördern
- guter Einstieg in die Berufs- und Arbeitswelt
Mögliche Arbeitbedingungen des Ausbilders
- führt hauptberuflich Ausbildung und Unterweisungsmaßnahmen durch
Mögliche Arbeitsbedingungen der Ausbildenden
- verantwortlich für die gesamte Lehrlingsausbildung
- bestimmt allein die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen nach rechtlichen Vorgaben
Mögliche Arbeitsbedingungen der Ausbildungshilfskraft
- er muss sich an Vorgaben des Ausbildenden halten
- Die Verantwortung trägt alleine der Ausbildende
Spannungsfelder unterschiedlicher Ansprüche und Erwartungen des Ausbildungspersonals
Im Ausbildungsbetrieb
- Umgang mit Lehrlingen im Betrieb während des gesamten Ausbildungsprozesses
- Überschneidung der Produktionsinteressen mit den Ausbildungsaufgaben im Betrieb
- Zusammenarbeit mit Jugendvertretung und Betriebsrat
- Wahrnehmung aller Funktionsbereiche des Ausbilders
Bei außerbetrieblichen Einrichtungen
- Zusammenarbeit mit Berufsberatern im entsprechenden Amt (noch Arbeitsamt)
- Zusammenarbeit mit dem Lehrlingswart der Innung
- Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsbeirat der HWK
- Zusammenarbeit mit der Berufschule
Selbstverständnis des Ausbilders
- Anerkennung der Arbeit im gesamten Ausbildungsbetrieb und durch die Gesellschaft
- Fachliche, organisatorische, pädagogische und psychologische Kompetenz
- Anerkennung der Arbeit bei den außerbetrieblichen Kooperationspartnern
Schlüsselqualifikationen der Sozialkompetenz
- Kollegialität
- Kooperationsbereitschaft
- Verantwortungsbewusstsein
- Anpassungsbereitschaft
Schlüsselqualifikationen der Persönlichkeitskompetenz
- Zuverlässigkeit
- Leistungsbereitschaft
- Lernfähigkeit (auch die Bereitschaft hierzu)
- Kreativität
- Sorgfalt
Wichtigkeitsdefinition des systematischen Ausbildungsplan
- laufende Verkürzungen der betrieblichen Arbeitszeit bei gleichzeitig umfangreichen Lernstoff
- wachsende Komplexität des Lehrstoffs während immer mehr Jugendliche unter Lernschwierigkeiten leiden
- Unterschiedliche Vorbildung der Lehrlinge
- Unterschiedliche Nationalität der Lehrlinge
Bestandteile der Ausbildungsordnung (ABO)
- Ausbildungsberufsbild
- Ausbildungsrahmenplan
- Prüfungsanforderungen
ABO
Abkürzung für Ausbildungsordnung
Merkmale eines Auftrags und wodurch er gekennzeichnet wird
- unmittelbarer und direkter Kontakt zum Kunden – gekennzeichnet durch die Kontaktaufnahme
- breites Leistungsspektrum bei geringer Fertigungstiefe – gekennzeichnet durch die Arbeitsvorbereitung
- Anforderungen gestalterischer Art – gekennzeichnet durch die Auftragsbearbeitung
- Breites Aufgabenfeld für die einzelnen Mitarbeiter – gekennzeichnet durch den Auftragsabschluss
Regulierungssystem für Auftragsorientiertes Lernen
1. Zuordnung des Lehrlings zu objektiven Arbeitsaufgaben
2. Festlegung wie der Lehrling in den Prozess der Auftragserledigung einbezogen werden kann/soll
3. Formulierung konkreter Aufgaben und Unterstützung des Lehrlings bei der Aufgabenerfüllung
4. Angemessener Einsatz von Sonderformen des betrieblichen Lernens
Inhalte des einzelbetrieblichen Ausbildungsplans
- Fertigkeiten und Kenntnisse
- Gestaltung der Probezeit
- Ausbildungseinheiten
- Prüfungsanforderungen
- Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätten
Zielgruppen für Nachwuchswerbung
- Hauptschulabgänger
- Realschüler
- Abiturienten
- Mädchen
- Ausländische Jugendliche
Informations- und Werbematerialien für die Nachwuchswerbung
- T-Shirts
- Kinospots
- Plakate
- Flyer
- Tageszeitung
- Rundfunkspot
Nutzen von fachlichen und psychologischen Tests
- fachliche Tests erstrecken sich auf unterschiedliche Eignungsordnungen einzelner Berufe
- psychologische Tests dienen zur Festlegung von Begabtenschwerpunkten
Selbstgesteuertes Lernen
Die Lernenden sind selbst in der Lage Lernhandlung zu bestimmen
Arten des Lernens
- Bewusst/Unbewusst
- Primitiv/Einsichtig
- Aktiv/Passiv
...oder:
- Direkt/Indirekt
- Produktiv/Reproduktiv
- Individuell/Sozial
Lernanforderungen im Handwerk
- Motivation
- Kreativität
- Besondere Fähigkeiten wie z.B. rechnen
- Hand- und Fingergeschick
- Eigeninitiative
- Konzentrationsfähigkeit
Lernmotive
- Habitual Motivation
- Aktualmotivation
- Primäre- oder direkte Motivation
- Sekundäre oder indirekte Motivation
Habitual Motivation
Beweggründe die bereits zur Gewohnheit geworden sind
Aktualmotivation
Beweggründe aus bestimmten Einzelsituationen
Primäre- oder direkte Motivation
Dies ist direkt auf den Lerngegenstand bezogen
Sekundäre oder indirekte Motivation
Lernen aufgrund finanzielle Belohnung oder für gute Noten
Kognitive Lernziele
Vermittlung von Kenntnissen in Bezug auf Wissen, Verstehen, Einsetzen
Psychomotorische Lernziele
Vermittlung von Fertigkeiten bezogen auf körperliche Handlungen bzw. Bewegungen
Affektive Lernziele
Vermittlung von Verhaltensweisen bezogen auf Empfindung, innere Einstellung, Motivation oder Ordnungssinn
Richtziele (Makroziele)
Diese werden allgemein dargestellt und weisen daher einen geringen Grad an Genauigkeit auf, die damit angesprochenen Verhaltensweisen lassen
einen größeren Grad von Auslegung zu
Grobziele
Umschreibende Verhaltensform, die einen mittleren Grad von Eindeutigkeiten zulassen und die ein Lehrling nach Abschluss eines
Unterweisungsabschnitts haben sollte
Feinziele
Sind rein auf Exaktheit ausgerichtet und lassen nur eine Auslegung zu
Lernzielniveaus in Bezug auf Anspruchsniveaus
- Reproduktion (1.Stufe)
- Reorganisation (2.Stufe)
- Übertragung (3.Stufe)
- Schöpferische Neuleistung (4.Stufe)
Auswahlkriterien der Lernziele
- Ausbildungsrahmenplan
- Prüfungsanforderung
- Bedeutung für die Ausbildung
- Besonderheiten des einzelnen Ausbildungsbetriebs
- Auffassungsgabe und persönliche Struktur des Ausbildenden
Lehr- und Lernorte innerhalb der produktiven Tätigkeit
- Werkstatt
- Laden
- Verwaltung
- etc...
Lehr und Lernorte außerhalb der produktiven Tätigkeiten
Innerbetrieblich:
- Ausbildungsecke
- Lehranstalt
- Ausbildungslabor
- etc...
Außerbetrieblich
- Berufsbildungs- und Technologiezentren
Grundsätze der Gruppenarbeit
- sorgfältige Überarbeitung (bei der Zusammensetzung einer Gruppe und bei der Auswahl der Lehr- und Lernmittel)
- klare Aufgabenstellungen
- Abstimmung der Aufgaben auf den Leistungsstand der Teilnehmer
- Benennung eines oder mehreren Gruppensprechern mit der Verantwortung für eine sachliche und themenbezogenen Diskussion
Grundsätze von Durchführungen der Unterweisungen
- geeigneter Unterweisungsstoff
- Lebensnahe Unterweisung
- Zukunftsorientierte Unterweisung
- Anschauliche Unterweisung
- Keine Überforderung der Lehrlinge
- Ständige Übung und Vertiefung
- Einzel- oder Gruppenunterweisung
- Unterweisung der Arbeit bzw. der Leistung
- Einschränkung der Unfallgefahr
4-Stufen-Methode der Unterweisung
- Vorbereitung des Auszubildenden (1. Stufe)
- Vormachen, Erklären durch den Ausbilder (2.Stufe)
- Ausführungsversuch durch den Auszubildenden (3.Stufe)
- Üben und festigen des Gelernten (4.Stufe)
Formen des Lehrgesprächs
- Gruppengespräch – bei Gruppenausbildung
- Einzelgespräch – bei einzelnen Auszubildenden
Einsatz der Unterweisungen und Unterweisungsprogramme
- Einzelausbildung
- Gruppenausbildung
- Selbstunterricht
Schwerpunkte der Arbeitszugliederung
- Festlegung der Teilvorgänge bzw. Lehrabschnitte
- Herstellung der Kernpunkte
- Begründung
Schema für Arbeitsgliederung
- Bezeichnung der Arbeit – Lernschritt (was?)
- Unterweisung – Kernpunkt (Wie?)
- Materialien – Begründung (Warum?)
Motivationsfördernde Merkmale der auftragsorientierten Lehrsituation
- enger Kontakt zum Ausbilder
- Realitätsnahes Lernen
- Breites Lernfeld im Rahmen des Gesamtauftrags
- Abwechslung und Arbeitsvielfalt
- Gute Entfaltungsmöglichkeiten
- Wachsendes Selbstvertrauen durch Übertragung von Verantwortung
Vorteile zur Verwendung von Schreibtafeln oder Ähnlichem
Das erlangen der Aufmerksamkeit des Lernens durch Augen und Ohren
Nachteile zur Verwendung von Schreibtafeln oder Ähnlichem
Es muss auf leserliche Handschrift und Übersichtlichkeit geachtet werden
Ausbildungskontrollen bei betrieblichen Ausbildungen
- Berichtsheft
- Zwischenprüfung
- Gesellen- bzw. Abschlussprüfung
Ausbildungskontrollen bei schulischen Ausbildungen
Funktionen der Ausbildungskontrollen
- zur Feststellung des jeweiligen Lernstandes
- Steuerung der Lehr- und Lernprozesse
- Weckung von Lernanzeigen und Lernmotivation
- Feststellung der Eignung für den gewählten Beruf (z.B. Probezeit)
Arten der Ausbildungskontrollen
- Übungsarbeiten
- Schriftliche Erfolgskontrollen
- Verhaltensbeurteilung
Inhalte der Ausbildungsbegleitkarte
- Noten der allgemeinbildenden Schulen
- Ergebnisse von Beurteilungs- und Bewertungsvermögen
- Zwischenprüfungen
- Berufszeugnis
Beurteilungskategorien der Ausbildungserfolgskontrollen
- theoretische Fähigkeiten
- praktische Fähigkeiten
- Einstellung zur Arbeit und zur Umwelt
Beurteilungsmaßstäbe der Ausbildungserfolgskontrollen
Eine Bewertung auszustellen heißt immer einen Maßstab zu stellen, wie zum Beispiel das 100 Punkte-System oder einer Maßstabserstellung nach dem
Durchsetzen, wobei eine befriedigende Leistung die Note 3 erhält ( beim 6-Noten-System)
Fehler bei Beurteilungen
- Fehler der Zentraltendenz
- Logikfehler
- Mildefehler
- Korrekturfehler (es werden z.B. frühere Beurteilungen mit einbezogen ohne Verbesserung oder Verschlechterungen festzustellen)
- Überstrahlungsfehler (zumeist wenn negativ Eindrücke berücksichtigt werden und positive nicht beachtet werden)
- Kontaktfehler (Ausbilder misst den Auszubildenden an sich selbst)
Umwelteinflüsse für die Berufswahl
- Familie, Freundeskreis, Rundfunk, TV ....
- Berufsberatung, Ausbildungsmöglichkeiten am Wohnort
Individualisierung beim didaktischem Prinzip
Rücksichtnahme auf Vorraussetzungen jedes Einzelnen bei Stoffaufbereitung und Unterweisung
Differenzierung beim didaktischem Prinzip
Hier wird Lern- und Lehrprozesse möglichst weitgehend auf den einzelnen Auszubildenden bzw. gleichartig zusammengesetzte Gruppen ausgerichtet,
um so jeden Auszubildenden entsprechend seiner Voraussetzungen zu fördern
Bedeutung der Leistungskurven des Menschen in Bezug auf Auftragserteilungen
Es wird allgemein empfohlen den Tagesrhythmus bei der Erteilung vom Aufträgen und bei Unterweisungen zu Berücksichtigen. Somit wird in der Regel
der Erfolg am größten
Vorteile von Kurzpausen
- mehrere Kurzpausen sind erholsamer als eine einzige Pause
- richtige Pausengestaltung erhöht die Arbeitsleistung und verringert die Unfallgefahr
Regelinhalte des Berufsbildungsgesetzes
- Allgemeine Vorschriften §§ 1 und 2
- Berufsbildungsverhältnisse §§ 3 – 19
- Ordnung der Berufsbildung §§ 20 – 49 (gilt nicht für das Handwerk, hier gilt die Handwerksordnung)
- Ausschlüsse der Berufbildung §§ 54 – 59 (gilt nicht für das Handwerk, hier gilt die Handwerksordnung)
- Bußgeldvorschriften § 98 (gilt nicht für das Handwerk, hier gilt die Handwerksordnung)
- Ordnungswidrigkeit § 99 (gilt nicht für das Handwerk, hier gilt die Handwerksordnung)
- Bestimmte Vorschriften für einzelne Wirtschafts- und Berufzweige §§ 73 – 74
- Änderung und Außerkrafttreten von Vorschriften §§ 100 – 106
- Übergangs- und Schlussvorschriften §§ 107 – 113
Bereiche der Berufsbildung
- Berufsbildungsgesetz
- Handwerksordnung
- Berufsbildungsförderungsgesetz
Herkunft des Gesetzes über freie Berufswahl und Berufsbildung
- Grundgesetzbuch
- Verfassung der Länder
Gesetze und Vorschriften der betrieblichen Ausbildung ( Bundesrecht)
- Handwerksordnung
- Berufsbildungsgesetz
Gesetze und Vorschriften der schulischen Ausbildung ( Landesrecht)
- Schulpflichtgesetz
- Berufsschulgesetz
Formen des Berufsbildungsrechtes
- Verfassungsrecht
- Formelle Gesetze
- Rechtsverordnungen
- Satzungsrecht
- Richterrecht
- Vertragsrecht
Anzeichen von frustrationsbedingtem Verhalten
- Aggression (Angriffsverhalten)
- Verdrängung
- Resignation (den Mut verlieren)
- Regression (Zurückweichen)
- Ausweichen und Fluchtreaktion
Regelinhalte der Handwerksordnung in Bezug auf die berufliche Bildung
- Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden
- Ausbildungsordnung
- Änderung der Ausbildungszeit
- Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- Prüfungswesen
- Regelung und Überwachung der Berufsausbildung
- Berufliche Fortbildungen und Umschulungen
- Berufsbildungsausschuss für Meisterprüfung und Meistertitel
Rechtliche Voraussetzungen für die Lehrlingsausbildung
- persönliche Eignung für die Einstellung
- persönliche und fachliche Ausbildung für die Ausbildung
- betriebliche Eignung für die Ausbildung
Fachliche Eignung für die Ausbildung in Handwerksberufen
- Grundsatzregelung – Meisterprüfung
- Sonderregelung – Ausbildungsberechtigung (z.B. Abschlussprüfung als Ingenieur, Ausbildereignungsprüfung, Zuerkennung der fachlichen
Eignung, im Todesfall des Betriebsinhaber kann die Ehefrau (oder der Erbe) bis ein Jahr nach Todestermin weiter ausbilden)
Betriebliche Voraussetzungen zur Ausbildung
- Geeignete Räumlichkeiten
- Vorhandensein der Maschinen und Werkzeuge für die Ausbildung
- Praxisbezogene und wirklichkeitsnahe Vermittlung der notwendigen Fähigkeiten ( sichere Auftragslage, Fertigungsprogramme und
Betriebsabläufe)
- Betriebe die sich spezialisiert haben, sind nur dann vollausbildungsfähig wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
gewährleistet sind
- Die Zahl der Auszubildende und Fachkräfte steht in angemessenem Verhältnis
Rechtscharakter eines Berufsausbildungsverhältnisses
Ist ein Vertragsverhältnis besonderer Art ( Ausbildungs- und Erziehungsvertrag ) beinhaltet jedoch auch Angaben wie beim Arbeitsvertrag und dessen
geltenden Regeln und Rechtsgründen, es sei denn das BBG sieht etwas anderes vor.
BAV
Abkürzung für Berufsausbildungsvertrag
HWK
Abkürzung für Handwerkskammer
IHK
Abkürzung für Industrie- und Handelskammer
Formvorschriften laut BAV (Berufsausbildungsvertrag)
- Schriftförmliche Vertragsausfertigung (auch HWK Vordrucke)
- Muss immer vom Lehrling (oder Erziehungsberechtigten ) und vom Ausbilder unterschrieben werden
- Der Ausbilder muss dem Lehrling ( oder Erziehungsberechtigten ) umgehend ein Exemplar aushändigen
- Der Vertrag muss spätestens bis zum Beginn des Ausbildungsverhältnisses abgeschlossen sein
Pflichten des Ausbilders
- Nur Übertragungsanweisungen von Arbeiten die der Ausbildung zweckmäßig sind
- Vermittlung von Fertigkeiten und Fähigkeiten für das Ausbildungsziel
- Einhaltung der sachlichen und zeitlichen Gliederung
- Kostenloses Aushändigen der Ausbildungsordnung
- Etc...
Mindestinhalt des BAV (Berufsausbildungsvertrag)
- Dauer und Beginn der Ausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätten
- Dauer der Probezeit
- Dauer der regelmäßig täglichen Arbeitszeit
- Zahlung und Höhe der Vergütung
- Dauer des Urlaubs
- Kündigungsvoraussetzungen
- Art der Ausbildung
- Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufstätigkeit
Pflichten des Auszubildenden
- Lernpflicht
- Teilnahmepflicht an Berufschulen, Prüfungen, evtl. überbetrieblichen Ausbildungen
- Sorgfaltspflicht in Bezug auf Ausführung und Vollrichtung
- Befolgung der Anweisungen des Ausbilders
- Führen eines Berichtshefts
- Beachtung der herrschenden Betriebsordnung
- Stillschweigepflicht über Betriebsgeheimnisse
- Teilnahmepflicht an den ärztlichen Untersuchungen (Jugendschutzgesetz )
Gesetzesgrundlagen zur Regelung der Ausbildungsvergütung
- Jeweiligen tarifrechtlichen Regelungen
- Einzelvertragliche Regelung
Möglicher Anrechnungsfaktor zur Ausbildungszeit
- Erfolgreich besuchtes Berufsgrundschuljahr
- Mindestens ein Jahr, erfolgreich besuchte Berufsfachschule
Verlängerungsfälle der Ausbildungszeit
- Wenn, zum erreichen des Ausbildungsziel, der Auszubildende den Antrag bei z.B. der HWK stellt
- Auf Verlangen des Auszubildenden bei nicht bestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung, hierbei jedoch höchstens ein Jahr
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