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Ausbilderwissen
Was man bei einer Ausbildungseignungsprüfung wissen sollte ....

 

Horizontale Durchlässigkeit im Bildungswesen

Wechsel von beruflicher Schule in eine allgemeinbildende Schule gleichen Niveaus

 

Vertikale Durchlässigkeit im Bildungswesen

Aufstieg von einer Stufe des Bildungswesens in eine Höhere

 

Maßnahmen zur Herstellung der Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung

  • Bewältigung des technischen Fortschritts
  • Weiterentwicklung der Formgebung
  • Einführung neuer Arbeitsverfahren
  • Aufwertung und Sicherstellung der beruflichen Bildung

 

Berufsausbildung die Bedeutung für den Einzelnen

  • Wichtiger Einstieg in das Berufsleben
  • Erwerb von Verhaltensformen im Betrieb
  • Sicherung eines Arbeitsplatzes
  • Sicherung des Lebensunterhaltes
  • Sicherung der finanziellen Lebensgrundlage
  • Lernen von selbständigem Arbeiten
  • Voraussetzung einer Weiterbildung
  • Persönlichkeitsbildung

 

Weiterbildung die Bedeutung für den Einzelnen

  • Eröffnung des beruflichen Aufstiegs
  • Erhaltung eines Arbeitsplatzes
  • Gründung eigener betrieblicher Existenz
  • Selbständiges und erfolgreiches unternehmerisches Handeln

 

Wirtschaftspolitische Bedeutung der Berufsausbildung

  • Ist Grundlage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
  • Ist wichtiger Faktor für das wirtschaftliche Wachstum
  • Ist die Basis für die Verbesserung des Lebensstandards
  • Ist Basis für internationale Wettbewerbsfähigkeit
  • Grundlage für soziale Sicherungssysteme

 

Beeinflussungen auf den Arbeitsmarkt in Bezug auf die Berufsbildung

  • Technische Entwicklung
  • Lohnpolitische Entwicklung
  • Konjunkturelle Entwicklung
  • Bildungspolitische Entwicklung
  • Sozialpolitische Entwicklung
  • Qualität der Ausbildung

Sozialpolitische Beeinflussungen in Bezug auf die Berufsbildung

Eine gute Berufsausbildungspolitik bedeutet soziale Sicherung und soziale Stellung, auch für sozial schwächere Schichten

 

Vorteile einer betriebsgebundenen Ausbildung

  • Erlernen der Teamfähigkeit
  • Aneignung von Verantwortungsbewusstsein
  • Hineinwachsen in die soziale Beziehung des Berufslebens
  • Kurzer Weg der Umsetzungsmöglichkeiten zwischen Theorie und Praxis
  • Anregung funktionellen und praktischen Denkens
  • Erfahrungsvermittlung aus der Praxis
  • Verbindung mit der technischen Entwicklung
  • Unmittelbarer Zusammenhang mit der Arbeitswelt

 

Schwerpunkte der betrieblichen Ausbildung

  • Ausbildungsberufsbild
  • Ausbildungsrahmenplan

 

Dauer der Berufsschulpflicht

  • nach 3 Schuljahren
  • spätestens mit Ablauf des Schuljahres in dem der Azubi das 21. Lebensjahr vollendet
  • mit Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses (min. –dauer 2 Jahre)

 

Verlängerung der Berufsschulpflicht

Sind für bestimmte Berufe längere Ausbildungszeiten zugelassen, so verlängert sich die Berufsschulpflicht über 3 Jahre hinaus, und zwar auf die Dauer des Berufsausbildungsverhältnisses

 

Kosten der betrieblichen Ausbildung

  • Sachkosten
  • Personalkosten für Ausbilder
  • Ausbildungsvergütung und Sozialleistungen für Lehrlinge
  • Lehrgangsgebühren, Fahrt-, Übernachtungs-, und Verpflegungskosten bei der überbetrieblichen Unterweisung, soweit nicht durch Zuschüsse gedeckt
  • Sonstige Kosten und eventuell Sonderzulagen

 

Formen der Berufsschulunterrichts Organisation

  • Teilzeit, an 1 oder 2 Tagen in der Woche (berufsbegleitend)Blockunterricht 2 oder 3 mal in 4 Wochen
  • 1 Woche im Monat

 

Kostenträger der Berufsschulen

Ist der Saat, die Kommunen bzw. kommunale Zweckverbände oder beide

 

Zuständigkeit von Bund und Länder in Bezug auf die Regelung der Berufsausbildung

  • obliegt die Gesetzgebung für das Berufsschulwesen
  • Bundesgesetzgeber ist zuständig für die Regelung der betrieblichen Ausbildung (BBG, HWO, BBFG, ABO etc...)

Hauptsysteme der beruflichen Ausbildung in der EU

  • praktische Ausbildung in einem Betrieb und in Ausbildungszentren mit theoretischer Ausbildung verbunden
  • Vollschulische Ausbildung
  • Mischform

 

Aufgabenschwerpunkt des Ausbildungsbetriebs im Rahmen des Dualen Systems

  • Vorbereitung auf Beruf und Berufsleben
  • Fertigkeitsvermittlung durch praktische Arbeiten
  • Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse im Ausbildungsberuf
  • Vermittlung von Einblicken in Arbeitsabläufen und betriebliche Zusammenhänge
  • Aneignung praktischen Denkens
  • Selbständiges Arbeiten und Handeln, Umsetzung des Erlernten in praktische Berufsarbeiten
  • Verbreitung der Allgemeinbildung

 

Maßnahmen zum Erreichen bzw. Verbessern der Abstimmung und Kooperation zwischen den Ausbildungsträgern im Dualen System

  • Lehrerfortbildung in Betrieben
  • Abstimmung von Lehr- und Anschauungsmaterial
  • Abstimmung der Ausbildungsrahmenpläne, der ABO und der Rahmenstoffpläne für die Berufsschulen
  • Streben nach Gleichlauf der Ausbildungsmethoden an den Lernorten
  • Einsichtnahme der Berufsschulen in die Ausbildungsnachweise
  • Gegenseitige Besuche

 

Schwachstellen des Dualen Systems

  • Mangelnde Systematik der Ausbildung
  • Produktions- und auftragsabhängiges Lernen
  • Nicht ausreichende Abstimmung und Kooperation zwischen den einzelnen Ausbildungsträgern
  • Ausbildungsfremde Arbeiten im Betrieb
  • Keine ausschließliche Ausrichtung der Arbeit im Betrieb auf den Ausbildungszweck

 

Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Ausbildung

  • Einführung der Blockbeschulung bei Zweckmäßigkeit
  • Verbesserung der Ausbildungsqualität in Berufsschulen
  • Einsatz moderner Ausbildungsmitteln in Berufsschulen und Betrieben
  • Laufende Fortbildung der betrieblichen Ausbilder
  • Kontrolle, Überwachung und Beratung der Ausbildungsbetriebe

 

Qualitätsprofil des Ausbilders

  • persönliche und praktische Eignung für die Ausbildung im rechtlichen Sinn
  • Fachmann auf beruflichem Gebiet
  • Didaktische method. Kompetenz für auftragsorientierte Ausbildung
  • Eignung als Vorgesetzter
  • Führungseigenschaften
  • Charakterische Eignung für den Umgang mit jungen Menschen
  • Vorbildfunktion

Pädagogische Aufgaben des Ausbilders

  • Vermittlung des Ausbildungsinhaltes nach der ABO
  • Lehren und Erziehen
  • Fertigkeits- und Kenntnisvermittlung gemäß betrieblichen Ausbildungsplans
  • Bewerten und Beurteilen, Überwachen und Beraten
  • Innovieren

 

Überwachungsaufgaben in der beruflichen Ausbildung

  • Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen (BBG, JUSCH.G, HWO...)
  • Beachtung der Anordnung der HWK und der Innung
  • Anmeldung zu Zwischen- und Gesellenprüfung
  • Führung des Ausbildungsnachweises durch die Lehrlinge
  • Teilnahme der Lehrlinge an überbetrieblichen Unterweisungskursen und am Berufsschulunterricht

 

Beratungsgebiete des Ausbilders gegenüber dem Lehrling

  • fehlende Lernmotivation
  • Einsatz von Ausbildungsmitteln
  • Leistungsdefizit in Ausbildungserfolgskontrollen
  • Auseinandersetzungen mit neuen Techniken
  • Lösungen von Konflikten
  • Gesundheitliche Problematiken
  • Finanzielle Forderungen

 

Schlüsselstellung des Ausbilders im Betrieb

  • Vermittler von fachlichen Fertigkeiten und Kenntnissen
  • Lehrlinge auf fachliche und geistige Umwandlung in der Umwelt vorbereiten
  • Entwicklung der Lern- und Denkfähigkeit, sowie Umstellungsbereitschaft und Anpassungsfähigkeit
  • Hohe Verantwortung des Ausbilders

 

Verantwortungsbereich eines Ausbilders

Gegenüber dem Ausbildungsbetrieb:

  • Einhaltung aller Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen
  • Gründliche und vollständige Ausbildung der Lehrlinge entsprechend der ABO
  • Einhaltung der Leistungsfähigkeit des Betriebes und Schaffung qualifizierten Nachwuchs

Gegenüber Wirtschaft und Gesellschaft

  • qualifizierter Berufsnachwuchs zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der gesamten Volkswirtschaft
  • Ausbildung und Erziehung zu leistungsfähigen Bürgern
  • Mithilfe zur Absicherung der sozialen Sicherungssysteme
  • Beitrag zur Erhaltung unserer freiheitlichen Staats- und Gesellschaftsordnung

Gegenüber dem Lehrling

  • ihm die bestmögliche Ausbildung zu ermöglichen
  • seine Persönlichkeitsentwicklung fördern
  • guter Einstieg in die Berufs- und Arbeitswelt

 

Mögliche Arbeitbedingungen des Ausbilders

  • führt hauptberuflich Ausbildung und Unterweisungsmaßnahmen durch

 

Mögliche Arbeitsbedingungen der Ausbildenden

  • verantwortlich für die gesamte Lehrlingsausbildung
  • bestimmt allein die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen nach rechtlichen Vorgaben

Mögliche Arbeitsbedingungen der Ausbildungshilfskraft

  • er muss sich an Vorgaben des Ausbildenden halten
  • Die Verantwortung trägt alleine der Ausbildende

 

Spannungsfelder unterschiedlicher Ansprüche und Erwartungen des Ausbildungspersonals

Im Ausbildungsbetrieb

  • Umgang mit Lehrlingen im Betrieb während des gesamten Ausbildungsprozesses
  • Überschneidung der Produktionsinteressen mit den Ausbildungsaufgaben im Betrieb
  • Zusammenarbeit mit Jugendvertretung und Betriebsrat
  • Wahrnehmung aller Funktionsbereiche des Ausbilders

Bei außerbetrieblichen Einrichtungen

  • Zusammenarbeit mit Berufsberatern im entsprechenden Amt (noch Arbeitsamt)
  • Zusammenarbeit mit dem Lehrlingswart der Innung
  • Zusammenarbeit mit dem Ausbildungsbeirat der HWK
  • Zusammenarbeit mit der Berufschule

 

Selbstverständnis des Ausbilders

  • Anerkennung der Arbeit im gesamten Ausbildungsbetrieb und durch die Gesellschaft
  • Fachliche, organisatorische, pädagogische und psychologische Kompetenz
  • Anerkennung der Arbeit bei den außerbetrieblichen Kooperationspartnern

 

Schlüsselqualifikationen der Sozialkompetenz

  • Kollegialität
  • Kooperationsbereitschaft
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Anpassungsbereitschaft

 

Schlüsselqualifikationen der Persönlichkeitskompetenz

  • Zuverlässigkeit
  • Leistungsbereitschaft
  • Lernfähigkeit (auch die Bereitschaft hierzu)
  • Kreativität
  • Sorgfalt

 

Wichtigkeitsdefinition des systematischen Ausbildungsplan

  • laufende Verkürzungen der betrieblichen Arbeitszeit bei gleichzeitig umfangreichen Lernstoff
  • wachsende Komplexität des Lehrstoffs während immer mehr Jugendliche unter Lernschwierigkeiten leiden
  • Unterschiedliche Vorbildung der Lehrlinge
  • Unterschiedliche Nationalität der Lehrlinge

 

Bestandteile der Ausbildungsordnung (ABO)

  • Ausbildungsberufsbild
  • Ausbildungsrahmenplan
  • Prüfungsanforderungen

ABO

Abkürzung für Ausbildungsordnung

 

Merkmale eines Auftrags und wodurch er gekennzeichnet wird

  • unmittelbarer und direkter Kontakt zum Kunden – gekennzeichnet durch die Kontaktaufnahme
  • breites Leistungsspektrum bei geringer Fertigungstiefe – gekennzeichnet durch die Arbeitsvorbereitung
  • Anforderungen gestalterischer Art – gekennzeichnet durch die Auftragsbearbeitung
  • Breites Aufgabenfeld für die einzelnen Mitarbeiter – gekennzeichnet durch den Auftragsabschluss

 

Regulierungssystem für Auftragsorientiertes Lernen

    1. Zuordnung des Lehrlings zu objektiven Arbeitsaufgaben

    2. Festlegung wie der Lehrling in den Prozess der Auftragserledigung einbezogen werden kann/soll

    3. Formulierung konkreter Aufgaben und Unterstützung des Lehrlings bei der Aufgabenerfüllung

    4. Angemessener Einsatz von Sonderformen des betrieblichen Lernens

 

Inhalte des einzelbetrieblichen Ausbildungsplans

  • Fertigkeiten und Kenntnisse
  • Gestaltung der Probezeit
  • Ausbildungseinheiten
  • Prüfungsanforderungen
  • Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätten

 

Zielgruppen für Nachwuchswerbung

  • Hauptschulabgänger
  • Realschüler
  • Abiturienten
  • Mädchen
  • Ausländische Jugendliche

 

Informations- und Werbematerialien für die Nachwuchswerbung

  • T-Shirts
  • Kinospots
  • Plakate
  • Flyer
  • Tageszeitung
  • Rundfunkspot

 

Nutzen von fachlichen und psychologischen Tests

  • fachliche Tests erstrecken sich auf unterschiedliche Eignungsordnungen einzelner Berufe
  • psychologische Tests dienen zur Festlegung von Begabtenschwerpunkten

 

Selbstgesteuertes Lernen

Die Lernenden sind selbst in der Lage Lernhandlung zu bestimmen

 

Arten des Lernens

  • Bewusst/Unbewusst
  • Primitiv/Einsichtig
  • Aktiv/Passiv

 ...oder:

  • Direkt/Indirekt
  • Produktiv/Reproduktiv
  • Individuell/Sozial

Lernanforderungen im Handwerk

  • Motivation
  • Kreativität
  • Besondere Fähigkeiten wie z.B. rechnen
  • Hand- und Fingergeschick
  • Eigeninitiative
  • Konzentrationsfähigkeit

 

Lernmotive

  • Habitual Motivation
  • Aktualmotivation
  • Primäre- oder direkte Motivation
  • Sekundäre oder indirekte Motivation

 

Habitual Motivation

Beweggründe die bereits zur Gewohnheit geworden sind

 

Aktualmotivation

Beweggründe aus bestimmten Einzelsituationen

 

Primäre- oder direkte Motivation

Dies ist direkt auf den Lerngegenstand bezogen

 

Sekundäre oder indirekte Motivation

Lernen aufgrund finanzielle Belohnung oder für gute Noten

 

Kognitive Lernziele

Vermittlung von Kenntnissen in Bezug auf Wissen, Verstehen, Einsetzen

 

Psychomotorische Lernziele

Vermittlung von Fertigkeiten bezogen auf körperliche Handlungen bzw. Bewegungen

 

Affektive Lernziele

Vermittlung von Verhaltensweisen bezogen auf Empfindung, innere Einstellung, Motivation oder Ordnungssinn

 

Richtziele (Makroziele)

Diese werden allgemein dargestellt und weisen daher einen geringen Grad an Genauigkeit auf, die damit angesprochenen Verhaltensweisen lassen einen größeren Grad von Auslegung zu

 

Grobziele

Umschreibende Verhaltensform, die einen mittleren Grad von Eindeutigkeiten zulassen und die ein Lehrling nach Abschluss eines Unterweisungsabschnitts haben sollte

 

Feinziele

Sind rein auf Exaktheit ausgerichtet und lassen nur eine Auslegung zu

 

Lernzielniveaus in Bezug auf Anspruchsniveaus

  • Reproduktion (1.Stufe)
  • Reorganisation (2.Stufe)
  • Übertragung (3.Stufe)
  • Schöpferische Neuleistung (4.Stufe)

 

Auswahlkriterien der Lernziele

  • Ausbildungsrahmenplan
  • Prüfungsanforderung
  • Bedeutung für die Ausbildung
  • Besonderheiten des einzelnen Ausbildungsbetriebs
  • Auffassungsgabe und persönliche Struktur des Ausbildenden

 

Lehr- und Lernorte innerhalb der produktiven Tätigkeit

  • Werkstatt
  • Laden
  • Verwaltung
  • etc...

 

Lehr und Lernorte außerhalb der produktiven Tätigkeiten

Innerbetrieblich:

  • Ausbildungsecke
  • Lehranstalt
  • Ausbildungslabor
  • etc...

Außerbetrieblich

  • Berufsbildungs- und Technologiezentren

 

Grundsätze der Gruppenarbeit

  • sorgfältige Überarbeitung (bei der Zusammensetzung einer Gruppe und bei der Auswahl der Lehr- und Lernmittel)
  • klare Aufgabenstellungen
  • Abstimmung der Aufgaben auf den Leistungsstand der Teilnehmer
  • Benennung eines oder mehreren Gruppensprechern mit der Verantwortung für eine sachliche und themenbezogenen Diskussion

 

Grundsätze von Durchführungen der Unterweisungen

  • geeigneter Unterweisungsstoff
  • Lebensnahe Unterweisung
  • Zukunftsorientierte Unterweisung
  • Anschauliche Unterweisung
  • Keine Überforderung der Lehrlinge
  • Ständige Übung und Vertiefung
  • Einzel- oder Gruppenunterweisung
  • Unterweisung der Arbeit bzw. der Leistung
  • Einschränkung der Unfallgefahr

4-Stufen-Methode der Unterweisung

  • Vorbereitung des Auszubildenden (1. Stufe)
  • Vormachen, Erklären durch den Ausbilder (2.Stufe)
  • Ausführungsversuch durch den Auszubildenden (3.Stufe)
  • Üben und festigen des Gelernten (4.Stufe)

 

Formen des Lehrgesprächs

  • Gruppengespräch – bei Gruppenausbildung
  • Einzelgespräch – bei einzelnen Auszubildenden

 

Einsatz der Unterweisungen und Unterweisungsprogramme

  • Einzelausbildung
  • Gruppenausbildung
  • Selbstunterricht

 

Schwerpunkte der Arbeitszugliederung

  • Festlegung der Teilvorgänge bzw. Lehrabschnitte
  • Herstellung der Kernpunkte
  • Begründung

 

Schema für Arbeitsgliederung

  • Bezeichnung der Arbeit – Lernschritt (was?)
  • Unterweisung – Kernpunkt (Wie?)
  • Materialien – Begründung (Warum?)

 

Motivationsfördernde Merkmale der auftragsorientierten Lehrsituation

  • enger Kontakt zum Ausbilder
  • Realitätsnahes Lernen
  • Breites Lernfeld im Rahmen des Gesamtauftrags
  • Abwechslung und Arbeitsvielfalt
  • Gute Entfaltungsmöglichkeiten
  • Wachsendes Selbstvertrauen durch Übertragung von Verantwortung

 

Vorteile zur Verwendung von Schreibtafeln oder Ähnlichem

Das erlangen der Aufmerksamkeit des Lernens durch Augen und Ohren

 

Nachteile zur Verwendung von Schreibtafeln oder Ähnlichem

Es muss auf leserliche Handschrift und Übersichtlichkeit geachtet werden

 

Ausbildungskontrollen bei betrieblichen Ausbildungen

  • Berichtsheft
  • Zwischenprüfung
  • Gesellen- bzw. Abschlussprüfung

 

Ausbildungskontrollen bei schulischen Ausbildungen

  • Berufsschulzeugnis

Funktionen der Ausbildungskontrollen

  • zur Feststellung des jeweiligen Lernstandes
  • Steuerung der Lehr- und Lernprozesse
  • Weckung von Lernanzeigen und Lernmotivation
  • Feststellung der Eignung für den gewählten Beruf (z.B. Probezeit)

 

Arten der Ausbildungskontrollen

  • Übungsarbeiten
  • Schriftliche Erfolgskontrollen
  • Verhaltensbeurteilung

 

Inhalte der Ausbildungsbegleitkarte

  • Noten der allgemeinbildenden Schulen
  • Ergebnisse von Beurteilungs- und Bewertungsvermögen
  • Zwischenprüfungen
  • Berufszeugnis

 

Beurteilungskategorien der Ausbildungserfolgskontrollen

  • theoretische Fähigkeiten
  • praktische Fähigkeiten
  • Einstellung zur Arbeit und zur Umwelt

 

Beurteilungsmaßstäbe der Ausbildungserfolgskontrollen

Eine Bewertung auszustellen heißt immer einen Maßstab zu stellen, wie zum Beispiel das 100 Punkte-System oder einer Maßstabserstellung nach dem Durchsetzen, wobei eine befriedigende Leistung die Note 3 erhält ( beim 6-Noten-System)

 

Fehler bei Beurteilungen

  • Fehler der Zentraltendenz
  • Logikfehler
  • Mildefehler
  • Korrekturfehler (es werden z.B. frühere Beurteilungen mit einbezogen ohne Verbesserung oder Verschlechterungen festzustellen)
  • Überstrahlungsfehler (zumeist wenn negativ Eindrücke berücksichtigt werden und positive nicht beachtet werden)
  • Kontaktfehler (Ausbilder misst den Auszubildenden an sich selbst)

 

Umwelteinflüsse für die Berufswahl

  • Familie, Freundeskreis, Rundfunk, TV ....
  • Berufsberatung, Ausbildungsmöglichkeiten am Wohnort

 

Individualisierung beim didaktischem Prinzip

Rücksichtnahme auf Vorraussetzungen jedes Einzelnen bei Stoffaufbereitung und Unterweisung

 

Differenzierung beim didaktischem Prinzip

Hier wird Lern- und Lehrprozesse möglichst weitgehend auf den einzelnen Auszubildenden bzw. gleichartig zusammengesetzte Gruppen ausgerichtet, um so jeden Auszubildenden entsprechend seiner Voraussetzungen zu fördern

 

Bedeutung der Leistungskurven des Menschen in Bezug auf Auftragserteilungen

Es wird allgemein empfohlen den Tagesrhythmus bei der Erteilung vom Aufträgen und bei Unterweisungen zu Berücksichtigen. Somit wird in der Regel der Erfolg am größten
 

Vorteile von Kurzpausen

  • mehrere Kurzpausen sind erholsamer als eine einzige Pause
  • richtige Pausengestaltung erhöht die Arbeitsleistung und verringert die Unfallgefahr

 

Regelinhalte des Berufsbildungsgesetzes

  • Allgemeine Vorschriften §§ 1 und 2
  • Berufsbildungsverhältnisse §§ 3 – 19
  • Ordnung der Berufsbildung §§ 20 – 49 (gilt nicht für das Handwerk, hier gilt die Handwerksordnung)
  • Ausschlüsse der Berufbildung §§ 54 – 59 (gilt nicht für das Handwerk, hier gilt die Handwerksordnung)
  • Bußgeldvorschriften § 98 (gilt nicht für das Handwerk, hier gilt die Handwerksordnung)
  • Ordnungswidrigkeit § 99 (gilt nicht für das Handwerk, hier gilt die Handwerksordnung)
  • Bestimmte Vorschriften für einzelne Wirtschafts- und Berufzweige §§ 73 – 74
  • Änderung und Außerkrafttreten von Vorschriften §§ 100 – 106
  • Übergangs- und Schlussvorschriften §§ 107 – 113

 

Bereiche der Berufsbildung

  • Berufsbildungsgesetz
  • Handwerksordnung
  • Berufsbildungsförderungsgesetz

Herkunft des Gesetzes über freie Berufswahl und Berufsbildung

  • Grundgesetzbuch
  • Verfassung der Länder

 

Gesetze und Vorschriften der betrieblichen Ausbildung ( Bundesrecht)

  • Handwerksordnung
  • Berufsbildungsgesetz

 

Gesetze und Vorschriften der schulischen Ausbildung ( Landesrecht)

  • Schulpflichtgesetz
  • Berufsschulgesetz

 

Formen des Berufsbildungsrechtes

  • Verfassungsrecht
  • Formelle Gesetze
  • Rechtsverordnungen
  • Satzungsrecht
  • Richterrecht
  • Vertragsrecht

 

Anzeichen von frustrationsbedingtem Verhalten

  • Aggression (Angriffsverhalten)
  • Verdrängung
  • Resignation (den Mut verlieren)
  • Regression (Zurückweichen)
  • Ausweichen und Fluchtreaktion

 

Regelinhalte der Handwerksordnung in Bezug auf die berufliche Bildung

  • Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden
  • Ausbildungsordnung
  • Änderung der Ausbildungszeit
  • Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
  • Prüfungswesen
  • Regelung und Überwachung der Berufsausbildung
  • Berufliche Fortbildungen und Umschulungen
  • Berufsbildungsausschuss für Meisterprüfung und Meistertitel

 

Rechtliche Voraussetzungen für die Lehrlingsausbildung

  • persönliche Eignung für die Einstellung
  • persönliche und fachliche Ausbildung für die Ausbildung
  • betriebliche Eignung für die Ausbildung

 

Fachliche Eignung für die Ausbildung in Handwerksberufen

  • Grundsatzregelung – Meisterprüfung
  • Sonderregelung – Ausbildungsberechtigung (z.B. Abschlussprüfung als Ingenieur, Ausbildereignungsprüfung, Zuerkennung der fachlichen Eignung, im Todesfall des Betriebsinhaber kann die Ehefrau (oder der Erbe) bis ein Jahr nach Todestermin weiter ausbilden)

Betriebliche Voraussetzungen zur Ausbildung

  • Geeignete Räumlichkeiten
  • Vorhandensein der Maschinen und Werkzeuge für die Ausbildung
  • Praxisbezogene und wirklichkeitsnahe Vermittlung der notwendigen Fähigkeiten ( sichere Auftragslage, Fertigungsprogramme und Betriebsabläufe)
  • Betriebe die sich spezialisiert haben, sind nur dann vollausbildungsfähig wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gewährleistet sind
  • Die Zahl der Auszubildende und Fachkräfte steht in angemessenem Verhältnis

 

Rechtscharakter eines Berufsausbildungsverhältnisses

Ist ein Vertragsverhältnis besonderer Art  ( Ausbildungs- und Erziehungsvertrag ) beinhaltet jedoch auch Angaben wie beim Arbeitsvertrag und dessen geltenden Regeln und Rechtsgründen, es sei denn das BBG sieht etwas anderes vor.

 

BAV

Abkürzung für Berufsausbildungsvertrag

 

HWK

Abkürzung für Handwerkskammer

 

IHK

Abkürzung für Industrie- und Handelskammer

 

Formvorschriften laut BAV (Berufsausbildungsvertrag)

  • Schriftförmliche Vertragsausfertigung (auch HWK Vordrucke)
  • Muss immer vom Lehrling (oder Erziehungsberechtigten ) und vom Ausbilder unterschrieben werden
  • Der Ausbilder muss dem Lehrling ( oder Erziehungsberechtigten ) umgehend ein Exemplar aushändigen
  • Der Vertrag muss spätestens bis zum Beginn des Ausbildungsverhältnisses abgeschlossen sein

 

Pflichten des Ausbilders

  • Nur Übertragungsanweisungen von Arbeiten die der Ausbildung zweckmäßig sind
  • Vermittlung von Fertigkeiten und Fähigkeiten für das Ausbildungsziel
  • Einhaltung der sachlichen und zeitlichen Gliederung
  • Kostenloses Aushändigen der Ausbildungsordnung
  • Etc...

 

Mindestinhalt des BAV (Berufsausbildungsvertrag)

  • Dauer und Beginn der Ausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätten
  • Dauer der Probezeit
  • Dauer der regelmäßig täglichen Arbeitszeit
  • Zahlung und Höhe der Vergütung
  • Dauer des Urlaubs
  • Kündigungsvoraussetzungen
  • Art der Ausbildung
  • Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufstätigkeit

 

Pflichten des Auszubildenden

  • Lernpflicht
  • Teilnahmepflicht an Berufschulen, Prüfungen, evtl. überbetrieblichen Ausbildungen
  • Sorgfaltspflicht in Bezug auf Ausführung und Vollrichtung
  • Befolgung der Anweisungen des Ausbilders
  • Führen eines Berichtshefts
  • Beachtung der herrschenden Betriebsordnung
  • Stillschweigepflicht über Betriebsgeheimnisse
  • Teilnahmepflicht an den ärztlichen Untersuchungen (Jugendschutzgesetz )

 

Gesetzesgrundlagen zur Regelung der Ausbildungsvergütung

  • Jeweiligen tarifrechtlichen Regelungen
  • Einzelvertragliche Regelung

 

Möglicher Anrechnungsfaktor zur Ausbildungszeit

  • Erfolgreich besuchtes Berufsgrundschuljahr
  • Mindestens ein Jahr, erfolgreich besuchte Berufsfachschule

 

Verlängerungsfälle der Ausbildungszeit

  • Wenn, zum erreichen des Ausbildungsziel, der Auszubildende den Antrag bei z.B. der HWK stellt
  • Auf Verlangen des Auszubildenden bei nicht bestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung, hierbei jedoch höchstens ein Jahr

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