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Vertrag über Gesellschaft bürgerlichen Rechts

( Hinweis: Das Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar, wie eine Vereinbarung getroffen werden könnte. Insbesondere im Hinblick auf Wirksamkeitsvoraussetzungen muß ein Anwalt / Notar aufgesucht werden. )

Gesellschaftsvertrag; Quelle WEB-JUR@AG

zwischen

Herrn Malermeister A, ..........................................

und

dem

Malermeister B , ..........................................

§ 1 Name, Zweck

Die Gesellschafter errichten unter dem Namen "Malermeister .........................................." eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Zweck der Gesellschaft ist der gemeinsame Betrieb eines Malereiunternehmens.

§ 2 Dauer

Die Gesellschaft beginnt am 0........................................... Sie kann von jedem Gesellschafter unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalenderhalbjahres gekündigt werden. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

§ 3 Einlagen

    1. Jeder Gesellschafter leistet sofort eine Bareinlage in Höhe von DM ..........................,- auf das Konto der Gesellschaft. Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, der Gesellschaft seine Arbeitskraft im Rahmen der Vereinbarung zur Verfügung zu stellen.

    2. Im übrigen leisten die Gesellschafter ihre Beiträge wie folgt:

    a. Herr A stellt für die Werbung und Kundenentwicklung einen Teil des Personals der Firma ".........................................." zur Verfügung. Die Parteien gehen hierbei davon aus, daß durch das Personal ca. Mannstunden im Monat geleistet werden. Weiterhin stellt Herr A der GbR qualifizierte Hilfskräfte, zu dem sich aus der Anlage ergebenden Stundensatz, zur Verfügung.

    b. Herr B übernimmt den handwerklichen und buchhalterischen Teil der Auftragsabwicklung. Er wird insbesondere Angebote für Kunden fertigen, Aufträge durchführen und deren Ausführung überwachen. Weiterhin wird die Buchhaltung durch Herrn B angefertigt.

§ 4 Beschlüsse

Gesellschafterbeschlüsse erfolgen einstimmig. Für alle Maßnahmen, die über die laufende Geschäftsführung hinausgehen, insbesondere Geschäfte über DM 5000,00 oder die Eingehung von Dauerschuldverhältnissen, ist ein Gesellschafterbeschluß herbeizuführen.

§ 5 Geschäftsführung, Vertretung

Zur Geschäftsführung und Vertretung ist jeder Gesellschafter allein befugt. Für alle Maßnahmen, die über die laufende Geschäftsführung hinausgehen , insbesondere Geschäfte übereiner Wert von DM 5000,00 oder die Eingehung von Dauerschuldverhältnissen, ist ein Gesellschafterbeschluß herbeizuführen

§ 6 Buchführung, Bilanzierung

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft hat unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften Bücher zu führen und jährliche Abschlüsse zu erstellen.

§ 7 Tätigkeitsvergütungen, Entnahmen

Jeder Gesellschafter erhält für seine Tätigkeit in der Gesellschaft eine Vergütung. Die Tätigkeitsvergütung wird der Geschäftslage der Gesellschaft und der Entwicklung der Löhne und Gehälter angepaßt. Entnahmen während des Geschäftsjahres über die Tätigkeitsvergütung hinaus sind zulässig, um Steuerschulden oder Steuervorauszahlungen zu begleichen. Im übrigen sind Entnahmen erst ab dem .............................. zulässig.

§ 8 Urlaub, Krankheit

Jeder Gesellschafter hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von . . . Wochen. Im Falle der Krankheit eines Gesellschafters wird die Tätigkeitsvergütung für einen Monat weiter bezahlt. Danach erlischt der Anspruch auf Tätigkeitsvergütung für die Zeit, in der der Gesellschafter seiner Geschäftsführerverpflichtung nicht nachkommt. Der Anspruch auf Gewinnbeteiligung und Entnahme von Steuerschulden bleibt bestehen.

§ 9 Auflösung, Übernahme

Kündigt oder verstirbt ein Gesellschafter oder tritt in seiner Person ein Grund ein, der nach den §§ 723 ff. BGB die Auflösung der Gesellschaft zur Folge haben würde, so ist der andere Gesellschafter zur Übernahme des Gesellschaftsvermögens mit allen Aktiven und Passiven ohne Liquidation berechtigt. Die Übernahmeerklärung ist gegenüber dem anderen Gesellschafter oder seinen Erben innerhalb von 4 Wochen nach Eintritt des Auflösungsgrundes zu erklären. Mangels Übernahme erfolgt die Liquidation der Gesellschaft.

§ 10 Abfindung

In den Fällen der Übernahme des Gesellschaftsvermögens durch einen verbleibenden Gesellschafter erhält der ausscheidende Gesellschafter eine Abfindung nach Maßgabe einer Abfindungsbilanz, die auf den Stichtag seines Ausscheidens aufzustellen ist. In diese Bilanz sind alle Vermögensgegenstände der Gesellschaft mit ihrem wirklichen Wert aufzunehmen. An schwebenden Geschäften nimmt der ausscheidende Gesellschafter nicht teil. Das Abfindungsguthaben ist, beginnend mit dem der Aufstellung der Abfindungsbilanz folgenden Monat, in drei gleichen Jahresraten zu zahlen und insoweit nicht zu verzinsen.

§ 11 Schlußbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich erfolgen. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als unwirksam erweisen, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Die weggefallene Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung mit der größtmöglichen Näherung erreicht.

............................., den

________________________ ______________________

 

Anfragen können Sie unter info@web-jur.de schalten.