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Vertrag über Gesellschaft bürgerlichen Rechts

( Hinweis: Das Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar, wie eine Vereinbarung getroffen werden könnte. Insbesondere im Hinblick auf Wirksamkeitsvoraussetzungen muß ein Anwalt / Notar aufgesucht werden. )
Gesellschaftsvertrag; Quelle WEB-JUR@AG
zwischen
Herrn Malermeister A, ..........................................
und
dem
Malermeister B , ..........................................
§ 1 Name, Zweck
Die Gesellschafter errichten unter dem Namen "Malermeister .........................................." eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Zweck der
Gesellschaft ist der gemeinsame Betrieb eines Malereiunternehmens.
§ 2 Dauer
Die Gesellschaft beginnt am 0........................................... Sie kann von jedem Gesellschafter unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf das
Ende eines Kalenderhalbjahres gekündigt werden. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§ 3 Einlagen
1. Jeder Gesellschafter leistet sofort eine Bareinlage in Höhe von DM ..........................,- auf das Konto der Gesellschaft. Jeder Gesellschafter
ist verpflichtet, der Gesellschaft seine Arbeitskraft im Rahmen der Vereinbarung zur Verfügung zu stellen.
2. Im übrigen leisten die Gesellschafter ihre Beiträge wie folgt:
a. Herr A stellt für die Werbung und Kundenentwicklung einen Teil des Personals der Firma ".........................................." zur Verfügung. Die
Parteien gehen hierbei davon aus, daß durch das Personal ca. Mannstunden im Monat geleistet werden. Weiterhin stellt Herr A der GbR
qualifizierte Hilfskräfte, zu dem sich aus der Anlage ergebenden Stundensatz, zur Verfügung.
b. Herr B übernimmt den handwerklichen und buchhalterischen Teil der Auftragsabwicklung. Er wird insbesondere Angebote für Kunden
fertigen, Aufträge durchführen und deren Ausführung überwachen. Weiterhin wird die Buchhaltung durch Herrn B angefertigt.
§ 4 Beschlüsse
Gesellschafterbeschlüsse erfolgen einstimmig. Für alle Maßnahmen, die über die laufende Geschäftsführung hinausgehen, insbesondere Geschäfte
über DM 5000,00 oder die Eingehung von Dauerschuldverhältnissen, ist ein Gesellschafterbeschluß herbeizuführen.
§ 5 Geschäftsführung, Vertretung
Zur Geschäftsführung und Vertretung ist jeder Gesellschafter allein befugt. Für alle Maßnahmen, die über die laufende Geschäftsführung hinausgehen
, insbesondere Geschäfte übereiner Wert von DM 5000,00 oder die Eingehung von Dauerschuldverhältnissen, ist ein Gesellschafterbeschluß herbeizuführen
§ 6 Buchführung, Bilanzierung
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft hat unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften Bücher zu führen und jährliche Abschlüsse zu
erstellen.
§ 7 Tätigkeitsvergütungen, Entnahmen
Jeder Gesellschafter erhält für seine Tätigkeit in der Gesellschaft eine Vergütung. Die Tätigkeitsvergütung wird der Geschäftslage der Gesellschaft und
der Entwicklung der Löhne und Gehälter angepaßt. Entnahmen während des Geschäftsjahres über die Tätigkeitsvergütung hinaus sind zulässig, um
Steuerschulden oder Steuervorauszahlungen zu begleichen. Im übrigen sind Entnahmen erst ab dem .............................. zulässig.
§ 8 Urlaub, Krankheit
Jeder Gesellschafter hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von . . . Wochen. Im Falle der Krankheit eines Gesellschafters wird die Tätigkeitsvergütung
für einen Monat weiter bezahlt. Danach erlischt der Anspruch auf Tätigkeitsvergütung für die Zeit, in der der Gesellschafter seiner
Geschäftsführerverpflichtung nicht nachkommt. Der Anspruch auf Gewinnbeteiligung und Entnahme von Steuerschulden bleibt bestehen.
§ 9 Auflösung, Übernahme
Kündigt oder verstirbt ein Gesellschafter oder tritt in seiner Person ein Grund ein, der nach den §§ 723 ff. BGB die Auflösung der Gesellschaft zur
Folge haben würde, so ist der andere Gesellschafter zur Übernahme des Gesellschaftsvermögens mit allen Aktiven und Passiven ohne Liquidation
berechtigt. Die Übernahmeerklärung ist gegenüber dem anderen Gesellschafter oder seinen Erben innerhalb von 4 Wochen nach Eintritt des
Auflösungsgrundes zu erklären. Mangels Übernahme erfolgt die Liquidation der Gesellschaft.
§ 10 Abfindung
In den Fällen der Übernahme des Gesellschaftsvermögens durch einen verbleibenden Gesellschafter erhält der ausscheidende Gesellschafter eine
Abfindung nach Maßgabe einer Abfindungsbilanz, die auf den Stichtag seines Ausscheidens aufzustellen ist. In diese Bilanz sind alle
Vermögensgegenstände der Gesellschaft mit ihrem wirklichen Wert aufzunehmen. An schwebenden Geschäften nimmt der ausscheidende
Gesellschafter nicht teil. Das Abfindungsguthaben ist, beginnend mit dem der Aufstellung der Abfindungsbilanz folgenden Monat, in drei gleichen Jahresraten zu zahlen und insoweit nicht zu verzinsen.
§ 11 Schlußbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich erfolgen. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Sollten sich einzelne
Bestimmungen des Vertrages als unwirksam erweisen, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Die weggefallene Bestimmung ist durch eine wirksame
Bestimmung zu ersetzen, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung mit der größtmöglichen Näherung erreicht.
............................., den
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