1. Gegenstand/Grundsätze
........................ verpflichtet sich, jeden Auftrag gewissenhaft und sorgfältig zu erfüllen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für einen Auftrag
erforderlichen Unterlagen oder Daten zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen. Dies gilt vor allem für die Erstellung eines Bewerber-Exposé und die Ermittlung eines Anforderungsprofils.
Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass ......................
seine personen- und betriebsbezogenen Daten per EDV im Rahmen der Zweckbestimmung der Personal-Vermittlung erfasst, speichert, übermittelt und verarbeitet. Der Auftraggeber ist darüber informiert,
dass kraft Gesetz, Daten über Vermittlungen den Aufsichtbehörden gemeldet werden.
....................................................... und die
Mitarbeiter sichern vertrauliche Behandlung aller im Rahmen des Beratungsauftrages enthaltene Daten und Informationen zu.
Die Unterlagen von Bewerbern, die der Auftraggeber erhält bleiben
Eigentum von ............................... Jedes Bewerber-Exposé ist streng vertraulich zu behandeln und ist bei Nichteinstellung des Bewerbers unverzüglich zurückzugeben.
2. Garantie
Sollte sich innerhalb von ... Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisse herausstellen, dass der
ausgewählte Kandidat fachlich dem Anforderungsprofil nicht entspricht, und die Beschäftigung auch auf einer anderen Position nicht fortgesetzt wird, erfolgt kostenlos eine einmalige neue Vermittlung.
3. Sonderleistungen/Nebenkosten
Sonderleistungen, wie Eignungstests etc. oder Nebenkosten, wie Reisekosten der Bewerber und des
Personalberaters werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
Auswahlseminare und spezielle Anforderungen werden gesondert und schriftlich vereinbart und in Rechnung gestellt.
Anzeigenkosten werden nur nach vorheriger Vereinbarung dem Auftraggeber in Rechnung
gestellt. Hierbei werden die Wünsche des Auftraggebers berücksichtigt.
4. Honorar
Die Honorarkosten werden wie im Auftrag vereinbart in Rechnung gestellt.
Wird ein Bewerber innerhalb der ersten ...... Monate nach Vorstellungsgespräch bei Auftraggeber
oder einem Dritten auf Grund von überlassen Unterlagen eingestellt, schuldet der Auftraggeber gleichfalls das Vermittlungshonorar.
Der Anspruch auf das Honorar und eventuell entstandene Nebenkosten besteht auch dann, wenn der Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt gelöst wird.
5. Zahlungsbedingungen/Rechnungsstellung
Die erfolgsunabhängige Bearbeitungsgebühr wird bei Auftragserteilung fällig.
Der Honoraranspruch für die Personal-Vermittlung entsteht mit Unterzeichnung des Anstellungsvertrages zwischen Auftraggeber und Bewerber.
Auf alle Beträge wird die gesetzliche MWST erhoben. Die Rechnungen sind ..... Tage nach Erhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6. Schlussbestimmungen
Soweit in diesen Geschäftsbedingungen keine Regelung getroffen worden ist, sind die Vorschriften
des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Dienstvertrag und die Arbeitsvermittlungsordnung anzuwenden. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung oder Teil einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teile der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem
wirtschaftlichen Vertragszweck entgegenkommt.
Als Gerichtsstand für das Scheck- und Wechselrecht ist ................... vereinbart.