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Muster für den Vertrag zwischen Stellensuchenden und dem privaten Arbeitsvermittler

 

    Zwischen Auftraggeber Herrn/Frau

     .....................

     .....................

     ....................

         (Strasse, PLZ, Ort)

    und der Vermittler:

       .................................

       .................................

       ................................

    wird folgender Vermittlungsvertrag geschlossen:

      1. Der Auftraggeber beauftragt den Vermittler, ihm auf der Grundlage

      a)  des überreichten Vermittlungsgutschein der Bundesanstalt für Arbeit

        innerhalb der Gültigkeitsdauer

      b)  ohne Vermittlungsgutschein der Bundesanstalt für Arbeit

      des beigefügten Personalfragebogens, der überlassenen Bewerberunterlagen und unter Berücksichtigung seiner Wünsche einen Arbeitsplatz zu vermitteln.

      2. Der Vermittlungsvertrag wird geschlossen ab   ____________

      Die von dem Vermittler durchgeführte Vermittlungstätigkeit gem. Ziff.1. a) ist für den Auftraggeber insoweit kostenlos, als dass das Honorar gem. Ziff. 6 des Vertrages bis zur Zahlung durch das Arbeitsamt gestundet wird.

      Die von dem Vermittler durchgeführte Vermittlungstätigkeit gem. Ziff.1. b) ist für den Auftraggeber kostenfrei. (Ziff. 6 ist nicht relevant.)

      3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Vermittler sofort schriftlich zu benachrichtigen, sobald er für eine Vermittlung nicht mehr zur Verfügung steht.

      4. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die Angaben auf dem Personalfragebogen bzw. in den Bewerbungsunterlagen richtig sind.

      5. Die Arbeitsplatzangebote des Vermittlers sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung des Vermittlers. Sollte dem Auftraggeber ein Angebot schon bekannt sein, so ist der Vermittler umgehend unter Nennung der Quelle zu unterrichten. Weiterhin ist dem Vermittler mitzuteilen, wenn innerhalb von 12 Monaten nach einem Arbeitsplatzangebot eine Einstellung in selbiges erfolgt, da dann die Vermittlungsvergütung gem. Ziff. 6 vom Auftraggeber selbst zu entrichten ist. 

      6.  Die Gebühr für eine erfolgreiche Vermittlung ist zu zahlen, wenn

        a) es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens ......... Stunden wöchentlich handelt;

        b) eine Beschäftigungsdauer von mindestens .......... Monaten vereinbart wurde und

        c) der Auftraggeber bei demselben Arbeitsgeber im letzten Jahr vor der Arbeitslosmeldung weniger als drei Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.

      Dabei staffeln sich die Vermittlungshonorare wie folgt:

      a) nach einer Arbeitslosigkeit von bis zu 6 Monaten: ............. Euro

      b) nach 6 bis 9 Monaten Arbeitslosigkeit: .............. Euro

      c) nach mehr als 9 Monaten Arbeitslosigkeit: ............. Euro.

    Ein Teilbetrag in Höhe von ............ Euro ist bei Abschluss des vorbezeichneten

    Beschäftigungsvertrages fällig; der Restbetrag, wenn das Beschäftigungsverhältnis

    mindestens ....... Monate bestanden hat.

    Wurde ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Dauer von ..... bis unter ....... Monaten

    vermittelt, beträgt das Honorar .......... Euro.

    Personenbezogene Daten bleiben selbstverständlich vertraulich und werden nicht weitergegeben.

    ............., den ................

               ____    _____                                          ________

          Vermittler                                           Auftraggeber